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AGB & Lizenzvereinbarungen, Datenschutz

AGB & Lizenzvereinbarungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Olysoft EK Essen, Datenschutz

1 Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Olysoft EK, Paul-Brandi-Strasse 5, 45149 Essen, im folgenden Olysoft genannt.
1.2 Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Olysoft.


2 Angebot

2.1 Die Angebote von Olysoft sind auch bezüglich der Preise freibleibend. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle älteren Preislisten an Gültigkeit.


3 Vertragsschluss

3.1 Schriftliche Bestellungen des Kunden, auch per email, sind verbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung per Email oder per Post oder durch die Auslieferung der Ware seitens Olysoft zustande. Olysoft behält sich vor, Bestellungen mit unvollständig ausgefüllten Bestellscheinen abzulehnen oder nur per Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Kunden, die schon einmal die Annahme oder Bezahlung einer Ware verweigert haben, können vom Vertrag ausgeschlossen oder nur gegen Nachnahme / Vorkasse beliefert werden.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine emailadresse anzugeben, an der er erreichbar ist, da die Kommunikation hauptsächlich per email erfolgt.


4 Lieferung

4.1 Verbindliche Liefertermine müssen mit schriftlicher Zustimmung von Olysoft vereinbart werden.
4.2 Falls eine aktuellere Softwareversion vorliegt, als im Bestellschein angegeben, wird diese ausgeliefert. Die Lieferung älterer Versionen kann nach Ermessen von Olysoft auf besonderen Wunsch erfolgen.
4.3 Gerät Olysoft in Lieferverzug von mehr als 2 Wochen nach Eingang der Bestellung, so kann der Kunde eine angemessene Lieferfrist setzen (in der Regel 4 Wochen). Bei Nichtlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und erhält bereits geleistete Zahlung zurückerstattet.
4.4 Lieferungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unvorhergesehener Ereignisse oder sonstiger nicht von Olysoft zu vertretenden Gründen verlängern die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum.
4.5 Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug oder Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Olysoft beruht.
4.6 Bei Nichtverfügbarkeit eines Produktes kann Olysoft vom Vertag zurücktreten. Es erfolgt eine unverzügliche Information des Kunden.
4.7 Die Kosten für den Versand per Nachnahme trägt der Kunde.


5 Gefahrübergang

5.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transport ausführende Person übergeben wurde, die Sendung die Geschäftsräume von Olysoft verlassen hat oder die Liefer-email elektronisch versandt wurde.
5.2 Olysoft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu versichern.


6 Widerruf

6.1 Der Kunde kann seine Bestellung bis zu zwei Wochen oder zur Auslieferung (d.h. Versand der email oder Abgabe / Einwurf der Sendung) widerrufen, je nachdem, was als erstes eintritt.
6.2 Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Eine email ist ausreichend, sofern sie an die Bestelladresse versandt wurde.
6.3 Bei Sonderbestellungen wie z.B. Programmänderungen ist der Widerruf ausgeschlossen.


7 Rückgabe / Umtausch

7.1 Der Softwareversand erfolgt per email oder per Post auf unversiegelter Diskette. Eine Rückgabe ist damit gemäß §312 BGB ausgeschlossen.


8 Gewährleistung

8.1 Reklamationen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch, Olysoft mitzuteilen.
8.2. Olysoft hat in allen Fällen berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen seiner Lieferungen nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Kunden nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen oder Fehlschlagen der Ersatzlieferung seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8.3 Macht der Kunde nach dem Fehlschlagen von drei Nachbesserungsversuchen von seinem Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung in angemessener Frist keinen Gebrauch, so kann Olysoft seinerseits vom Vertrag zurücktreten.
8.4 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Olyosft als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.


9 Sammelbestellungen

9.1 Sonderbedingungen für Sammelbesteller werden einzeln und schriftlich ausgehandelt.


10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die Olysoft aus diesem Vertrag gegen den Kunden, im kaufmännischen Verkehr aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich Olysoft das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
10.2 Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung von Olysoft verfügen. Veräußert der Kunde im kaufmännischen Verkehr die gelieferte Ware mit Zustimmung von Olysoft weiter, so tritt schon jetzt die dadurch entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten zur Sicherung der Ansprüche von Olysoft bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an Olysoft ab. Olysoft nimmt die Abtretung an.
10.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Olysoft hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist Olysoft berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Olysoft liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.


11 Zahlung

11.1 Rechnungen von Olysoft sind sofort nach deren Erhalt zu bezahlen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Olysoft vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
11.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegenüber den Rechnungen von Olysoft ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber Olysoft ist im kaufmännischen Verkehr ausgeschlossen.
11.3 Bei Zahlungsverzug erfolgt jeweils nach 14 Tagen eine Mahnung seitens Olysoft, die jeweils Mahngebühren von z.Zt je 5 Euro nach sich ziehen.


12 Schuldnerdatei

12.1 Wir behalten uns vor, vor Auslieferung der Bestellung eine Bonitätsprüfung durch eine Schuldnerdatei für Shop-Betreiber vor zu nehmen. Bei positiver Auskunft erfolgt entweder eine Lieferung per Nachnahme oder wir lehnen die Bestellannahme ab.
12.2 Bei Zahlungsverzug und Abgabe an einen Inkassodienst kann ebenfalls eine Meldung an Schuldnerdateien erfolgen.

13 Rücktritt

13.1 Hat der Kunde bei Auftragserteilung über seine Kreditwürdigkeit getäuscht, bzw. fehlte diesem für Olysoft nicht erkennbar die Kreditwürdigkeit, ist Olysoft berechtigt, ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Treten solche Umstände nach Auftragserteilung ein, so ist Olysoft zur weiteren Leistung nur gegen eine angemessene Abschlagszahlung verpflichtet.

14 Erfüllungsort

14.1 Erfüllungsort und Gerichtstand für alle Leistungen aus dem Vertrag ist auch im kaufmännischen Verkehr für beide Teile Essen / Ruhr.

15 Datenschutz

15.1 Kundendaten werden nur zu Zwecken der Lizensierung, des Geschäftsverkehrs und der Wahrnehmung der Rechte von Olysoft gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung des Kunden ausgeschlossen.

16 Schlussbestimmung

16.1 Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vorschriften enthalten, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder im Einzelfall, z. B. mangels Kaufmannseigenschaft des Käufers, nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand 11.4.2015

Lizenzvereinbarungen

Die folgenden Lizenzvereinbarungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Olysoft EK, Paul-Brandi-Strasse 5, 45149 Essen, im folgenden Olysoft genannt.

§1
Lizenzen werden grundsätzlich nur an natürliche Personen vergeben, die mit Name, Anschrift und Geburtsdatum identifiziert werden.

Privatlizenz:
Nach Erteilung einer Privatlizenz kann das Produkt auf alle Computern/Datenträger, die sich im Besitz des registrierten Benutzers befinden, installiert/kopiert werden. Siehe auch §3.

Vereinslizenz:
Wenn ein Vereinsname eingetragen wird, kann eine Vereinslizenz vergeben werden. Das Programm darf dann auf Computer des Vereins oder seiner Mitglieder kopiert und NUR für Veranstaltungen des Vereins und NUR von Mitgliedern des Vereins genutzt werden. Wenn die Mitgliedschaft im Verein beendet wird, muß auch das Programm mit allen erzeugten Dateien gelöscht werden. Auch bei der Vereinslizenz wird ein Verantwortlicher (i.a. der Besteller) im Programm eingetragen.

Jede eigene Abteilung eines Vereins benötigt eine eigene Lizenz.

Dabei zählt als eigene Abteilung:

a) jede Abteilung oder Mannschaft, in der mindestens 1 Betreuer oder Sportler eine Aufwandsentschädigung oder sonstige Vergütung erhält.
Beispiel: erhält der Vorsitzende der Fußball-Sektion eine Aufwandsentschädigung bei ansonsten ehrenamtlichen Trainern und Betreuern, benötigt die Fußball-Sektion insgesamt 1 Vereins-Lizenz. Hat jede Mannschaft einen eigenen hauptamtlichen Trainer, benötigt jede Mannschaft eine eigene Lizenz.

b) jede räumliche getrennte Abteilung (Merkmal: anderer Straßenname). Wenn ein großer Verein mehrere Abteilungen in verschiedenen Stadtteilen hat, benötigt jede Abteilung eine eigene Lizenz.

Über Sonderkonditionen zur Abnahme mehrerer Lizenzen können gesonderte Vereinbarungen und Mengenrabatte vereinbart werden, die der Schriftform bedürfen. Eine formlose Anforderung eines Angebotes ist per email möglich.

Verantwortlich und haftend für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist im Zweifelsfall der im Programm eingetragene Benutzer.

§2
OLYSOFT oder ein bestellter Vertreter von OLYSOFT hat das Recht, auf Verlangen Einblick in die Felder INFO_INFO und INFO_BENUTZER des Produktes zu nehmen, um die Rechtmäßigkeit der Produktnutzung zu prüfen. Weitere Daten oder Datenträgerinhalte werden hiervon nicht berührt, Ausnahmen siehe §3.

§3
Um eine bestimmungsgemäße Benutzung gewährleisten zu können, ist bei einer Privatlizenz eine vorübergehende Installation des Programms auf stationären Computern oder Laptops, die sich nicht im Besitz des registrierten Benutzers befinden, für zwei Tage zulässig. Danach müssen alle Programme, Dateien und erzeugte Dateien vollständig entfernt werden. In diesem Falle erstreckt sich das Prüfungsrecht von OLYSOFT auch auf die Systemdaten (Erstellungsdatum, Änderungsdatum, Größe) der von OLYSOFT-Programmen erzeugten Dateien sowie auf eine systemweite Suche nach diesen Dateien.

§4
Der Tatbestand der unrechtmäßigen Datenweitergabe / Kopie ist unter anderem erfüllt, wenn
a) bei Vorliegen einer Privatlizenz der Computer, auf dem das Produkt läuft, sich nicht im Besitz des Lizenznehmers unter INFO_BENUTZER befindet. Ausnahme: vorübergehende Installation (§3).
b) bei Vorliegen einer Vereinslizenz das Produkt bei einer Veranstaltung einer nichtberechtigten Abteilung des Vereins, eines anderen Vereins, bei anderen Veranstaltungen oder von Nichtmitgliedern genutzt wird.
c) bei vorübergehender Installation vom OLYSOFT-Produkt erzeugte Dateien gefunden werden, die älter als 2 Tage sind.

§5
Im Falle des Tatbestandes der unrechtmäßigen Datenweitergabe / Kopie ist der unter INFO_BENUTZER eingetragene Benutzer haftungspflichtig, sofern er sein Nichtverschulden nicht nachweisen kann. OLYSOFT erhebt in diesem Fall eine erhöhte Lizenzgebühr von 8000,- Euro (Achttausend Euro), die im Zweifelsfall der registrierte, im Programm eingetragene Benutzer zu zahlen hat. Weitere rechtliche Schritte bleiben hiervon unberührt.

§6
Im Falle der Weiterveräußerung des Produktes sind alle verbliebenen Kopien und Dateien zu löschen. Die Identifikation des neuen Benutzers sollte OLYSOFT mitgeteilt werden. Wir empfehlen das Aufbewahren eines Kaufvertrages. Wenn Kopien auf dem Computer oder Datenträgern des Verkäufers verbleiben, ist der Tatbestand der unrechtmäßigen Weitergabe / Kopie erfüllt.

Bitte haben Sie für diese Vereinbarungen zum Schutz vor Raubkopien Verständnis.

§7
OLYSOFT übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch des Produktes an Hard- oder Software entstehen. Bisher sind OLYSOFT keinerlei Schäden bekannt oder mitgeteilt worden, weder während der Produktentwicklung noch während der Test- und Anwendungsphasen. Fehler, die auf spezielle Hardware- oder Softwareumgebungen zurückzuführen sind, liegen ebenfalls nicht im Verschulden von OLYSOFT.

§8
Ein Gratis-Update ist freiwillige Serviceleistung von OLYSOFT und wird nur bei zeitgerechter, vollständiger Bezahlung ohne Notwendigkeit einer Zahlungserinnerung gewährt.

§9
Ort des Gerichtsstandes ist Essen

§10
Es gelten die bei Bestellung aktuellen Lizenzvereinbarungen.
Änderungen an diesen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Olysoft. Eine fehlende Reklamation seitens Olysoft wird nicht als Zustimmung gewertet.


Lizenzvereinbarungen, Stand 15.5.2013

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